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The Bibliographic Database of German Publication on Russia, the Soviet Union and its Successor States (RussGus)

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ID65392
Author(s)Lebahn, Axel
Title

Sozialistische Wirtschaftsintegration und Ost-West-Handel im sowjetischen internationalen Recht.

SubtitleTheorie und Praxis des Offenheitsprinzips in seiner Entwicklung vom System bilateraler Handelsabkommen zur multilateralen Wirtschaftskooperation in regionalen und universalen Organisationen. (Mit einem Vorwort von Claus-Dieter Ehlermann)
Year1976
Pages495 S.
PublisherBerlin: Duncker & Humblot
InstitutionGeorg-August-Universität Göttingen, 1976
CountryDeutschland
FormHochschulschrift als Monographie
SeriesSchriften zum Öffentlichen Recht. 305.
Subjects (Person)Bindschedler, R.L.; Ehlermann, C.
Subjects (Geo)Deutsche Demokratische Republik; USA; Deutschland (Bundesrepublik)
ClassificationRECHTSWESEN
Völkerrecht; internationales Recht
ClassificationWIRTSCHAFT; Industrie und Handel
Aussenwirtschaft, Aussenhandel
Allgemeines; Verschiedenes
Verschiedenes
ClassificationRECHTSWESEN
Wirtschaftsrecht; Wirtschaftskriminalität
Wirtschaftsrecht
SoundexS8858; W0788; H0625; S8288; I0627; R7420; T2700; P1748; O0336; E0624; S8826; B1527; H0625; M6525; W0788; R7465; U0678; O0746; V0772; C4580; D2270
AbstractInhalt: Vorwort: Entwicklung und Stand der Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaft gegenüber den osteuropäischen Mitgliedsstaaten des RGW. Von Claus-Dieter Ehlermann. S. 27.
1. Kapitel. Die Vereinbarkeit der sowjetischen Theorie der sozialistischen Wirtschaftsintegration mit der Praxis der Ost-West-Handelbeziehungen der UdSSR in einem funktionsgerechten System der juristischen Regelung internationaler Wirtschaftsbeziehungen: A. Das Paradoxon von Kooperation und Konfrontation als spezifisches Kennzeichen des Ost-West-Handels: I. Einflußnahme auf die Entwicklung und Existenz des ideologischen Gegners durch wirtschaftliche Zusammenarbeit. S. 51.
II. Die sowjetische These vom Nebeneinander des ideologischen Klassenkampfes und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. S. 54.
B. Die Einheitlichkeit der Weltwirtschaft und die Gegenüberstellung von "sozialistischem" und "kapitalistischem" internationalen Recht: I. Annäherung der Systeme nach der Konvergenztheorie. S. 67.
II. Abgrenzung des sozialistischen Systems durch Antithese zum Kapitalismus. S. 68.
C. Die Welthandelsfreundlichkeit des ökonomischen und juristischen Außenwirtschaftssystems der UdSSR: I. Die These vom sowjetischen Autarkiestreben. S. 75.
II. Neue Akzentsetzungen bei der Osthandelsforschung. S. 80.
2. Kapitel. Die Regelung des "Internationalen Wirtschaftsrechts" in Abhängigkeit des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems: A. Die Entwicklung des Begriffs "Wirtschaftsrecht" in Deutschland. S. 83.
B. Die Entwicklung des Begriffs "Wirtschaftsrecht" in der Sowjetunion. S. 84.
C. Vergleich der westdeutschen und sowjetischen Wirtschaftskonzeption. S. 86.
D. Der Begriff "Internationales Wirtschaftsrecht" im westlichen Sinne. S. 88.
E. Der Begriff "Internationales Wirtschaftsrecht" im sowjetischen Sinne: I. Die Behandlung internationaler Wirtschaftsbeziehungen in der allgemeinen sowjetischen Völkerrechtsliteratur. S. 90.
II. Die Behandlung internationaler Wirtschaftsbeziehungen in wirtschaftsrechtlicher Spezialliteratur. S. 93.
F. Die Rolle der sowjetischen Theorie und Praxis als Modell der anderen sozialistischen Staaten. S. 104.
3. Kapital. Die besondere Bedeutung des Bilateralismus und des Multilateralismus im Rechtssystem der sowjetischen Außenwirtschaftsbeziehungen: A. Hemmende Auswirkungen des Bilateralismus auf den Ost-West-Handel: I. Der Standpunkt westlicher Geschäftsleute. S. 107.
II. Der Standpunkt der ECE/Genf. S. 108.
B. Entwicklung bilateraler und multilateraler Beziehungen in der Geschichte des sowjetischen Außenwirtschaftsrechts: I. Hemmende Auswirkungen verschiedener Wirtschafts- und Rechtssysteme. S. 111.
II. Die Bedeutung der Wirtschaftsbeziehungen zu kapitalistischen Staaten. S. 112.
III. Die Bedeutung der Wirtschaftsbeziehungen zu sozialistischen Staaten. S. 113.
IV. Die Bedeutung des proletarischen Internationalismus im Wirtschaftsbereich. S. 114.
V. Die Bedeutung der friedlichen Koexistenz im Wirtschaftsbereich. S. 115.
C. Der Gebrauch bilateraler und multilaterale Verträge im Wandel sowjetischer Außenwirtschaftsbeziehungen: I. Die Bevorzugung bilateraler Formen bis in die 60er Jahre. S. 117.
II. Die Schwerpunktverlagerung auf multilaterale Formen durch das "Komplexprogramm". S. 119.
D. Der komplexe Zusammenhang bilaterale und multilateraler Elemente mit den Gesichtspunkten der Systemzughörigkeit. S. 122.
4. Kapitel. Die juristisch-begriffliche Systematisierung bilateraler und multilateraler Völkerrechtsverträge und ihre ökonomisch-praktischen Konsequenzen: a. Die Wortbedeutung von "bilateral-multilateral". S. 125.
B. Die Definition im "Strupp-Schlochauer": I. Das Wesensmerkmal "Zahl der Vertragsseiten". S. 126.
II. Das Erfordernis allseitiger Rechtsbeziehungen. S. 127.
III. Die Einordnung der "unechten" multilateralen Verträge. S. 128.
IV. Kritik an der Definition Bindschedlers. S. 130.
C. Die Differenzierung von "bilateral-multilateral" im wissenschaftlichen Schrifttum: I. Die westliche Fachliteratur. S. 130.
II. Die sowjetische Fachliteratur. S. 135.
D. Die Differenzierungen von "bilateral-multilateral" in der Wiener Vertragsrechtskonvention. S. 138.
E. Die Bedeutung der Differenzierung "bilateral-multilateral" für die vorliegende Untersuchung. S. 138.
F. Der Übergang von bilateralen und multilateralen Verträgen: die Offenheit: I. Die Offenheit des Übergangs als Element der Bildung allgemeinverbindlicher Völkerrechtsnormen. S. 140.
II. Die Auswirkung des Übergangs auf die inhaltliche Qualifizierung der Verträge. S. 141.
5. Kapitel. Die Universalität als eigenständige Rechtskategorie multilateraler Verträge: Der Übergang von Quantität zur Qualität bei zunehmender Teilnehmerzahl internationaler Organisationen. S. 145: A. Die besondere Rechtsnatur von Universalverträgen: I. Die westliche Konzeption. S. 146.
II. Die sowjetische Konzeption. S. 148.
B. Die besondere Wirtschaftsfunktion von Universalorganisationen: I. Die ideologisch-ökonomische Funktion des Universalitätsprinzips. S. 153.
II. Wirtschaftstatsachenforschung als Basis einer Neudefinition der Universalverträge. S. 155.
III. Das Meistbegünstigungsprinzip als Instrument universaler Multilateralisierung bilateraler Verträge. S. 156.
IV. Die konkrete Ausgestaltung des Diskriminierungsverbots im internationalen Handel. S. 159.
C. Die Neuinterpretation des Universalitätsprinzips: I. Die Desillusionierung westlicher Theorie durch die UNO-Praxis. S. 163.
II. Der Stellenwert der UNO in der sowjetischen außenpolitischen Praxis und völkerrechtlichen Theorie. S. 172.
6. Kapitel. Die Offenheit internationaler Organisationen als formal-juristisch abgesicherte Offenhaltung des Beitritts von Nichtmitgliedsstaaten. S. 184: A. Die westliche Lehre. S. 185.
B. Die Vertragspraxis der Sowjetunion. S. 185: I. Absolut offene Verträge. S. 186.
II. Beschränkt offene Verträge mit objektiver Abgrenzung. S. 186.
III. Teilnahmekriterium "sozialistischer Staat" als subjektive oder objektive Beschränkung. S. 187.
IV. Unbedingt offene Verträge. S. 188.
V. Bedingt offene Verträge. S. 189.
VI. Stillschweigend offene Verträge. S. 191.
C. Verwendungsbereich der Typen offener internationaler Organisationen in der sowjetischen Vertragspraxis. S. 193.
D. Besonderheiten der sowjetischen Theorie offener internationaler Organisationen: I. Die juristische Definition. S.193.
II. Die wirtschaftliche Bedeutung. S. 195.
7. Kapitel. Die Offenheit internationaler sozialistischer Wirtschaftsorganisationen als Problem der tatsächlichen Beitrittsmöglichkeit von Drittstaaten: A. Allgemeine Prüfungskriterien für die Realisierbarkeit der Beitrittsklausel durch Drittstaaten. S. 198.
B. Der Beitritt zu einer als "sozialistisch" qualifizierten Organisation: I. Die Meinung der sowjetischen Völkerrechtslehre speziell zur Offenheit des RGW. S. 200.
II. Die Offenheit im systematischen Zusammenhang mit der sowjetischen Lehre von den sozialistischen Normen und Prinzipien des Völkerrechts. S. 202.
III. Halbgeschlossenheit als begriffsnotwendiges Element sozialistischer internationaler Organisationen. S. 211.
8. Kapitel. Der offene Austritt aus internationalen Organisationen im Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Souveränität und Dauerhaftigkeit der Organisation: A. Der Austritt als Beendigung eines Rechtsverhältnisses. S. 221: I. Die Kündigungsklausel als typischer Vertragsbestandteil. S. 222.
II. Der Gruppenaustritt als Problem der Regelung von Mehrheitsentscheidungen. S. 223.
III. Der Zusammenhang von Austritt und Fortbestand der Internationalen Organisation. S. 224.
B. Der Austritt als Verwirklichung der Staatssouveränität: I. Die westliche Konzeption vom Zurücktreten der Souveränitätsverwirklichung gegenüber der Vertragsbestandskraft. S. 226.
II. Die sowjetische Konzeption vom Vorrang der Staatssouveränität. S. 230.
III. Der Vergleich der westlichen und sowjetischen Konzeption. S. 234.
IV. Der innere Zusammenhang der Austrittsrechts aus internationalen Organisationen, aus supranationalen Organisationen und aus Föderationen. S. 236.
9. Kapitel. Die Vereinbarkeit der im neuen RGW-Statut von 1974 zugleich fixierten Austrittsfreiheit und Integrationsverpflichtung unter Berücksichtigung der westlichen Integrationstheorie: A. Der RGW als Dachorganisation aller sozialistischer internationaler Wirtschaftsorganisationen. S. 239.
B. Der Austritt aus dem RGW: I. Die Bestimmungen der konstituierenden Rechtsakte. S. 240.
II. Die Fixierung der Integration als Organisationszweck im Komplexprogramm und in der Neufassung des RGW-Statuts von 1974. S. 241.
10. Kapitel. Die Auswirkungen der juristischen Ausprägung einer Verpflichtung zur sozialistischen Integration auf den freien Austritt aus dem RGW: A. Die Konkretisierung der Wirtschaftsintegration durch internationale Organisationsakte. S. 258: I. Die Entwicklung der eigenständigen sozialistischen Integration in Abgrenzung gegenüber der kapitalistischen Integration. S. 259.
II. Die spezifischen Kennzeichen der sozialistischen Integrationstheorie. S. 261.
III. Die Ausprägung der "Integration" in multilateralen Völkerrechtsinstrumenten im Rahmen des RGW. S. 263.
IV. Die ideologische Lösung des Gegeneinanderstellens von Integrationszweck und Austrittsrecht durch dialektische Antithese zum westlichen Integrationsbegriff. S. 274.
V. Das Fehlen einer sowjetischen Integrationstheorie wegen partei-ideologischer Gebundenheit und mangelnden rechtstechnischen Instrumentariums. S. 275.
B. Die Einordnung der unmittelbaren Integrationsorganisation in einen komplexen gesamtaußenwirtschaftlichen Zusammenhang. S. 281: I. Elemente einer komplexen Integrationstheorie. S. 282.
II. Ideologische Konstruierbarkeit einer "wirtschaftlichen Brežnev-Doktrin". S. 282.
C. Die juristische Wertung des Begriffsmerkmals "sozialistisch" der Integration als Bindeglied zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des "sozialistischen Internationalismus": I. Die Zielorientierung der sozialistischen Bewegung auf unauslöslichen Zusammenschluß um die UdSSR als objektive Gesetzmäßigkeit. S. 283.
II. Die Geschlossenheit des sozialistischen Lagers als juristische Verpflichtung. S. 284.
D. Die Einführung der Integrationsverpflichtung in den systematischen Zusammenhang des sozialistischen Bündnissystems. S. 294.
E. Die Ausprägung des völkerrechtlichen Integrationsgebots im innerstaatlichen Recht der RGW-Mitgliedsländer: I. Die Schaffung einer "gemeinsamen Rechtsordnung". S. 296.
II. Die Aufnahme des Integrationsziels in die staatlichen Planakte. S. 297.
F. Die Ausprägung der Sonderstellung der Sowjetunion in der Sozialistischen Wirtschaftsintegration bei der Transformation multilateraler und bilateraler Völkerrechtspflichten in nationales Recht: I. Ergänzende Interpretation von internationalen Verträgen der UdSSR durch Heranziehung von Rechtsmaterialien und Schrifttum anderer sozialistischer Länder. S. 303.
II. Qualifikation der "gemeinsamen Rechtsordnung" durch Bezug auf UdSSR. S. 308.
11. Kapitel. Die Teilnahme an spezialisierten sozialistischen internationalen Wirtschaftsorganisationen als Eingliederung in ein RGW-orientiertes System. S. 310: A. Der systematische Zusammenhang der sozialistischen internationalen Wirtschaftsorganisationen: I. Der funktionale Zusammenhang. S. 311.
II. Der juristische Zusammenhang in den Regelungen bis 1974. S. 315.
III. Der Status der "Spezialorganisationen des RGW" nach dem neuen Statut des RGW von 1974. S. 328.
B. Das Prinzip der Teilnahme des interessierten Staates an internationalen sozialistischen Wirtschaftsorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. S. 342: I. EURATOM als westlicher Anwendungsfall. S. 343.
II. Die Interessiertheit als Brücke zwischen einzelstaatlichen Sonderinteressen und kollektiven Integrationserfordernissen. S. 345.
12. Kapitel. Die Rechtsfähigkeit und Vertragskompetenz des RGW als Voraussetzung und Maßstab eigener Außenbeziehungen: A. Die westliche Konzeption. S. 348.
B. Die sowjetische Konzeption: I. Die DDR-Völkerrechtstheorie als Vergleichspunkt. S. 351.
II. Die sowjetische allgemeine Theorie internationaler Organisationen. S. 353.
C. Die Unterschiedlichkeit westlicher und sowjetische Forschungsmethoden: I. Der Staat und die Völkergemeinschaft als Bezugspunkte. S. 362.
II. Die Eigenständigkeit eines Rechts internationaler Organisationen. S. 364.
III. Die Integrationsfunktion internationaler Organisationen. S. 365.
IV. Die Individualität internationaler Organisationen. S.365.
D. Die Rechtsfähigkeit des RGW als Grundlage seien Außenkompetenz: I. Völkerrechtliche Anerkennung des RGW durch die EG. S. 367.
II. Bestimmungen der Grundlagendokumente des RGW über Außenbeziehungen. S. 373.
III. Die Charakterisierung der Rechtsfähigkeit des RGW in seinen Vertragsdokumenten. S. 394.
IV. Perspektiven der Verhandlungen über Zusammenhang zwischen EWG und RGW. S. 397.
24. These: Schlußfolgerungen und Tendenzen. S. 400.
Anhang: Internationale von den sozialistischen Ländern gegründete Organisationen (tabellarische Aufstellung). S. 411.
Bibliographie des juristischen, ökonomischen und politischen Schrifttums über die Theorie und Praxis der Außenwirtschaftsbeziehungen der Sowjetunion mit schwerpunktmäßiger Erfassung der neueren Literatur über Ost-West-Handel und sozialistische Wirtschaftsintegration bis 1976. S. 418.
Sachregister. S. 487.
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