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Die "Regionalwissenschaftliche Datenbank für Russland, UdSSR und Nachfolgestaaten (RussGus)" ist eine regionalwissenschaftliche Datenbank für den bibliographischen Nachweis deutschsprachiger Literatur mit Bezug auf Russland, die UdSSR und ihre Nachfolgestaaten. Sie enthält ca. 170.000 Nachweise für Titel der Erscheinungsjahre 1974 - 2003. Der hier zur Verfügung gestellte Fachausschnitt von ca. 60.000 Datensätzen deckt die Bereiche "Sprache, Literatur, Kultur, Geschichte, Kunst und Religion" ab. Die Schlagwortlisten zu Personen und Regionen sind zu "Tag Cloud" aufgearbeitet.
ID | bstz0917 |
Titel | Muss der Steuerzahler fuer gestohlene Kriegsbeute zahlen? Der Besitzer des Mosaiks aus dem Bernsteinzimmer koennte tatsaechlich rechtmaessiger Eigentuemer des Kunstwerkes sein |
Erschienen | Frankfurter Neue Presse, vom 15.05.1997, S. 1 |
Publikationsform | newspaper article |
Soundex | S8278; G4825; K4748; Z8560; B1888; M6848; B1768; K4662; T2884; R7426; E0462; K4682 |
Sachnotation | Über die 1996/1997 aufgetauchten Fragmente des Bernsteinzimmers und ihre Rückgabe |
Inhalt | Wenn die Version des Notars zutrifft, koennte der Besitzer des Bildes Eigentum erworben haben. Im Buergerlichen Gesetzbuch steht: "Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung)." Weiter heisst es: "Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerbe des Eigenbesitzes nicht im guten Glauben ist, oder, wenn er spaeter erfaehrt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht." Im Klartext: Trifft die Version zu, wonach der Sohn auf dem Dachboden seines verstorbenen Vaters das Mosaik gefunden hat, ist die Vorschrift durchaus erfuellt, wie Juristen sagen. Denn: Bei Fund des Bildes im Jahr 1978 haette der Sohn durchaus nichts ueber die Herkunft des Bildes wissen koennen. Nachdem er es dann zehn Jahre besessen hatte, haette er also 1988 das Eigentum erlangt. Selbst dann, wenn der Vater das Bild gestohlen haette. Laut Rechtsprofessor Wilfried Fiedler ist die Bundesrepublik zur Rueckgabe des Bildes verpflichtet, nicht aber der Besitzer. Moeglicher Ausweg: Die Bundesrepublik, also die Steuerzahler, kaufen das Mosaik fuer die geforderten 2,5 Millionen Dollar, um es den Russen zurueckzugeben. |
Anmerkung | aus: Internationale Bibliographie über das Bernsteinzimmer. Международная библиография публикаций о Янтарной комнате. International Bibliography of Publications about the Amber Room. Hrsg. Peter Bruhn. Berlin 2003: Berichtsjahr 1997, Nr. 0917, s. RussGus-BernStZ |
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