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The Bibliographic Database of German Publication on Russia, the Soviet Union and its Successor States (RussGus)

The Bibliographic Database of German Publication on Russia, the Soviet Union and its Successor States (RussGus) contains about 170.000 records from 1974 to 2003 and collects publications of different document types: books, dissertations and other university publications, articles from journals and newspapers including reviews, maps etc. The lists of personal and geographical subjects are located here and here.

ID9395
Author(s)Lebahn, Axel
Title

Sozialistische Wirtschaftsintegration und Ost-West-Handel im sowjetischen internationalen Recht:

SubtitleTheorie und Praxis des Offenheitsprinzips in seiner Entwicklung vom System bilateraler Handelsabkommen zur multilateralen Wirtschaftskooperation in regionalen und universalen Organisationen
Year1976
Pages495 S.
PublisherBerlin: Duncker & Humblot
CountryDeutschland
FormMonographie
SeriesSchriften zum öffentlichen Recht. 305
Subjects (Person)Bindschedler, R. L.; Dallin, A.; Faddeev
Subjects (Geo)USA; Finnland; Ungarn; Deutsche Demokratische Republik
ClassificationRECHTSWESEN
Aussenhandelsrecht
ClassificationWIRTSCHAFT; Industrie und Handel
Aussenwirtschaft, Aussenhandel
Wirtschaftsbeziehungen zu Ländern des (ehemaligen) RGW-COMECON
RGW-Bereich insgesamt
ClassificationWIRTSCHAFT; Industrie und Handel
Aussenwirtschaft, Aussenhandel
Wirtschaftsbeziehungen zu kapitalistischen Ländern
Allgemeines; Ost-West-Handel
SoundexS8858; W0788; H0625; S8288; I0627; R7420; T2700; P1748; O0336; E0624; S8826; B1527; H0625; M6525; W0788; R7465; U0678; O0746
AbstractInhalt: Vorwort: Entwicklung und Stand der Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaft gegenüber den osteuropäischen Mitgliedstaaten des RGW. Von Claus-Dieter Ehlermann. S. 27.
Erstes Kapitel: Die Vereinbarkeit der sowjetischen Theorie der sozialistischen Wirtschaftsintegration mit der Praxis der Ost-West-Handelsbeziehungen der UdSSR in einem funktionsgerechten System der juristischen Regelung internationaler Wirtschaftsbeziehungen: A. Das Paradoxon von Kooperation und Konfrontation als spezifisches Kennzeichen des Ost-West-Handels: I. Einflußnahme auf die Entwicklung und Existenz des ideologischen Gegners durch wirtschaftliche Zusammenarbeit. S. 51: 1. Systemveränderung durch Osthandel. S. 52.
2. Systemkonsolidierung durch Osthandel. S. 52.
II. Die sowjetische These vom Nebeneinander des ideologischen Klassenkampfes und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit: 1. Koexistenzpolitik als ideologische Überdeterminierung ökonomischer Beziehungen. S. 54: a) Pflicht der Sowjetunion zur vorrangigen Berücksichtigung des sozialistischen Internationalismus. S. 55.
b) Drittlandskooperation als Überbrückung mittelbarer Konflikte durch unmittelbare Wirtschaftszusammenarbeit. S. 58.
c) Politikfreier Pragmatismus als klassische Methode des deutschen Osthandels. S. 61.
d) Überlagerung der Geschäftsinteressen durch politische Differenzen zwischen USA und UdSSR. S. 62.
e) Osthandelspraxis als Mittelweg zwischen ideologischem Fernziel und ökonomischem Tagesinteresse. S. 62.
2. Koexistenzpolitik als Aufgabe der wissenschaftlichen und praktischen Lösung von Paradoxa. S. 63: a) Ideologische Zielsetzung als Element juristischer und ökonomischer Systematisierung. S. 64.
b) Zwang zu pragmatischen Konstruktionen zwischen zwei antithetischen Systemen. S. 65.
B. Die Einheitlichkeit der Weltwirtschaft und die Gegenüberstellung von "sozialistischem" und "kapitalistischem" internationalen Rechts: I. Annäherung der Systeme nach der Konvergenztheorie. S.67.
II. Abgrenzung des sozialistischen Systems durch Antithese zum Kapitalismus: 1. Die östliche Konzeption: Ideologische Durchdringung des "Überbaus" bis ins Detail. S. 68.
2. Die westliche Kritik. S. 69: a) Der wissenschaftliche Aspekt. S. 70.
b) Der politische Aspekt. S. 72.
c) Der juristische Aspekt. S. 72.
d)Der praktische Aspekt. S. 74.
C. Die Welthandelsfreundlichkeit des ökonomischen und juristischen Außenwirtschaftssystems der UdSSR: I. Die These vom sowjetischen Autarkiestreben: 1. Der Begriff "Autarkie" und die damit verbundenen Assoziationen. S. 75.
2. Die traditionelle westliche Interpretation der Außenhandelspolitik der UdSSR als Autarkiestreben: a) Embargopolitik und Autarkie. S. 76.
b) Autarkie als Wesenselement der Planwirtschaft. S. 78.
II. Neue Akzentsetzungen bei der Osthandelsforschung. S. 80.
Zweites Kapitel: Die Regelung des "Internationalen Wirtschaftsrechts" in Abhängigkeit des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems: A. Die Entwicklung des Begriffs "Wirtschaftsrecht" in Deutschland. S. 83.
B. Die Entwicklung des Begriffs "Wirtschaftsrecht" in der Sowjetunion. S. 84.
C. Vergleich der westdeutschen und sowjetischen Wirtschaftsrechtskonzeption. S. 86.
D. Der Begriff "Internationales Wirtschaftsrecht" im westlichen Sinne. S. 88.
E. Der Begriff "Internationales Wirtschaftsrecht" im sowjetischen Sinne: I. Die Behandlung internationaler Wirtschaftsbeziehungen in der allgemeinen sowjetischen Völkerrechtsliteratur. S. 90.
II. Die Behandlung internationaler Wirtschaftsbeziehungen in wirtschaftsrechlicher Spezialliteratur: 1. Die Zweiteilung des Internationalen Rechts in Völkerrecht und Internationales Privatrecht (IPR). S. 93.
2. Das Zusammenwirken von Völkerrecht und Internationalem Privatrecht bei der Regelung internationaler Wirtschaftsbeziehungen. S. 94.
3. Die juristische Einordnung öffentlichrechtlich-völkerrechtlicher Elemente und international-privatrechtlicher Elemente in den Rahmen eines Internationalen Wirtschaftsrechts: a) Die methodologische Trennung der Elemente. S. 96.
b) Die methodologische Verbindung der Elemente. S. 97.
c) Der praxisbezogene komplexe Begriff des "Internationalen Wirtschaftsrechts". S. 98.
d) Das Komplexprogramm als Richtlinie praxisorientierter Rechtswissenschaft. S. 100.
F. Die Rolle der sowjetischen Theorie und Praxis als Modell der anderen sozialistischen Staaten. S. 104.
Drittes Kapitel: Die besondere Bedeutung des Bilateralismus und des Multilateralismus im Rechtssystem der sowjetischen Außenwirtschaftsbeziehungen: A. Hemmende Auswirkungen des Bilateralismus auf den Ost-West-Handel: I. Der Standpunkt westlicher Geschäftsleute. S. 107.
II. Der Standpunkt der ECE/Genf. S. 108.
B. Entwicklung bilateraler und multilateraler Beziehungen in der Geschichte des sowjetischen Außenwirtschaftsrechts: I. Hemmende Auswirkungen verschiedener Wirtschafts- und Rechtssysteme. S. 111.
II. Die Bedeutung der Wirtschaftsbeziehungen zu kapitalistischen Staaten. S. 112.
III. Die Bedeutung der Wirtschaftsbeziehungen zu sozialistischen Staaten. S. 113.
IV. Die Bedeutung des proletarischen Internationalismus im Wirtschaftsbereich. S. 114.
V. Die Bedeutung der friedlichen Koexistenz im Wirtschaftsbereich. S. 115.
C. Der Gebrauch bilateraler und multilateraler Verträge im Wandel sowjetischer Außenwirtschaftsbeziehungen: I. Die Bevorzugung bilateraler Formen bis in die 60er Jahre. S. 117.
II. Die Schwerpunktverlagerung auf multilaterale Formen durch das "Komplexprogramm". S. 119.
D. Der komplexe Zusammenhang bilateraler und multilateraler Elemente mit den Gesichtspunkten der Systemzugehörigkeit. S. 122.
Viertes Kapitel: Die juristisch-begriffliche Systematisierung bilateraler und multilateraler Völkerrechtsverträge und ihre ökonomisch-praktischen Konsequenzen: A. Die Wortbedeutung von "bilateral-multilateral". S. 125.
B. Die Definition im "Strupp-Schlochau": I. Das Wesensmerkmal "Zahl der Vertragsseiten". S. 126.
II. Das Erfordernis allseitiger Rechtsbeziehungen. S. 127.
III. Die Einordnung der "unechten" multilateralen Verträge. S. 128.
IV. Kritik an der Definition Bindschedlers. S. 130.
C. Die Differenzierung von "bilateral-multilaterial" im wissenschaftlichen Schrifttum: I. Die westliche Fachliteratur: 1. Deutschsprachiges Schrifttum. S. 130.
2. Französischsprachiges Schrifttum. S. 132.
3. Englischsprachiges Schrifttum. S. 133.
II. Die sowjetische Fachliteratur. S. 135.
D. Die Differenzierung von "bilateral-multilateral" in der Wiener Vertragsrechtskonvention. S. 138.
E. Die Bedeutung der Differenzierung "bilateral-multilateral" für die vorliegende Untersuchung. S. 138.
F. Der Übergang von bilateralen und multilateralen Verträgen: die Offenheit: I. Die Offenheit des Übergangs als Element der Bildung allgemeinverbindlicher Völkerrechtsnormen. S. 140.
II. Die Auswirkung des Übergangs auf die inhaltliche Qualifizierung der Verträge. S. 141.
Fünftes Kapitel: Die Universalität als eigenständige Rechtskategorie multilateraler Verträge: Der Übergang von Quantität zur Qualität bei zunehmender Teilnehmerzahl internationaler Organisationen. S. 145: A. Die besondere Rechtsnatur von Universalverträgen: I. Die westliche Konzeption. S.146.
II. Die sowjetische Konzeption. S. 148: 1. Das Recht auf Beitritt. S. 150.
2. Das Recht auf Vorbehalte. S. 151.
B. Die besondere Wirtschaftsfunktion von Universalorganisationen: I. Die ideologisch-ökonomische Funktion des Universalitätsprinzips. S. 153.
II. Wirtschaftstatsachenforschung als Basis einer Neudefinition der Universalverträge. S. 155.
III. Das Meistbegünstigungsprinzip als Instrument universaler Multilateralisierung bilateraler Verträge. S. 156.
IV. Die konkrete Ausgestaltung des Diskriminierungsverbots im internationalen Handel. S. 159.
C. Die Neuinterpretation des Universalitätsprinzips: I. Desillusionierung westlicher Theorie durch die UNO-Praxis: 1. Die Einheitlichkeit des Weltbildes ("one world"). S. 163.
2. Der Wandel in der Verwendung des Vetos als Folge veränderter Stimmenmehrheiten. S. 165./ 3. Die materiellen Rechtssetzungsinhalte universaler Organisationsmechanismen. S. 167.
4. Die pragmatische Analysierung materieller Ordnungsfunktionen. S. 169.
II. Der Stellenwert der UNO in der sowjetischen außenpolitischen Praxis und völkerrechtlichen Theorie: 1. Dallins Schilderung des sowjetischen UNO-Bildes bis Anfang der 60er Jahre. S. 172.
2. Die Entwicklung des Forschungs- und Lehrgegenstandes. S. 174.
3. Der derzeitige Publikationsstand: a) Die allgemeinen Darstellungen. S. 175.
b) Die besonderen Aspekte. S. 177.
4. Die UNO als Instrument sowjetischer Langfristenplanung. S. 179.
Sechstes Kapitel: Die Offenheit internationaler Organisationen als formal-juristisch abgesicherte Offenhaltung des Beitritts von Nichtmitgliedsstaaten. S. 184: A. Die westliche Lehre. S. 185.
B. Die Vertragspraxis der Sowjetunion. S. 185: I. Absolut offene Verträge. S. 186.
II. Beschränkt offene Verträge mit objektiver Abgrenzung. S. 186.
III. Teilnahmekriterium "sozialistischer Staat" als subjektive oder objektive Beschränkung. S. 187.
IV. Unbedingt offene Verträge. S. 188.
V. Bedingt offene Verträge. S. 189.
VI. Stillschweigend offene Verträge. S. 191.
C. Verwendungsbereich der Typen offener internationaler Organisationen in der sowjetischen Vertragspraxis. S. 193.
D. Besonderheiten der sowjetischen Theorie offener internationaler Organisationen: I. Die juristische Definition. S. 193.
II. Die wirtschaftliche Bedeutung. S. 195.
Siebentes Kapitel: Die Offenheit internationaler sozialistischer Wirtschaftsorganisationen als Problem der tatsächlichen Beitrittsmöglichkeit von Drittstaaten: A. Allgemeine Prüfungskriterien für die Realisierbarkeit der Beitrittsklausel durch Drittstaaten. S. 198.
B. Der Beitritt zu einer als "sozialistisch" qualifizierten Organisation: I. Die Meinung der sowjetischen Völkerrechtslehre speziell zur Offenheit des RGW. S. 200.
II. Die Offenheit im systematischen Zusammenhang mit der sowjetischen Lehre von den sozialistischen Normen und Prinzipien des Völkerrechts: 1. Offenheit als logisches Postulat für Organisationen des allgemeinen Völkerrechts. S. 202.
2. Offenheit als propagandistisches Element des Geltungsbereichs sozialistischen Völkerrechts. S. 203.
3. Offenheit als Mittel der Auflösung der entgegengesetzten Rechtssysteme im Koexistenzrecht. S. 203.
4. Die Vereinbarkeit der Fixierung der Offenheit sozialistischer internationaler Wirtschaftsorganisation mit der sowjetischen Völkerrechtslehre: a) Die Abgrenzung der drei Völkerrechtskreise. S. 205.
b) Die Rechtsprinzipien als Hauptkennzeichen der Völkerrechtskreise. S. 206.
c) Das Verhältnis von Völkerrechtsprinzipien und Völkerrechtsnormen. S. 207.
d) Die Bildung und Geltung der sozialistischen Völkerrechtsprinzipien und -normen. S. 209.
III. Halbgeschlossenheit als begriffsnotwendiges Element sozialistischer internationaler Organisationen. S. 211: 1. Die inhaltliche Unvereinbarkeit des herkömmlichen Offenheitsbegriffs mit dem klassischen System der sowjetischen Völkerrechtslehre. S. 212.
a) Der Ideologiebezug des Rechts. S. 212.
b) Der Antagonismus von kapitalistischen und sozialistischen Rechtssphären. S. 212.
c) Die Vermischung der Rechtssphären in multilateralen Rechtsmodellen. S. 213.
2. Die pragmatische Umwertung des Offenheitsbegriffs: a) Juristische Neuinterpretationen. S. 214.
b) Offenheit als Beteiligung von Drittländern: aa) Offenheit ohne Rücksicht auf Mitgliedschaftsbedingungen und Aufnahmeverfahren? S. 216.
bb) Offenheit als Teilnahme ohne Mitgliedschaft? S. 218.
3. Revision des herkömmlichen Offenheitsbegriffs als Konsequenz einer pragmatischen Umbewertung. S. 219.
Achtes Kapitel: Der offene Austritt aus internationalen Organisationen im Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Souveränität und Dauerhaftigkeit der Organisation: A. Der Austritt als Beendigung eines Rechtsverhältnisses. S. 221: I. Die Kündigungsklausel als typischer Vertragsbestandteil. S. 222.
II. Der Gruppenaustritt als Problem der Regelung von Mehrheitsentscheidungen. S. 223.
III. Der Zusammenhang von Austritt und Fortbestand der Internationalen Organisation. S. 224.
B. Der Austritt als Verwirklichung der Staatssouveränität: I. Die westliche Konzeption vom Zurücktreten der Souveränitätsverwirklichung gegenüber der Vertragsbestandskraft: 1. Der Austritt als Durchbrechung des Dauerhaftigkeitsprinzips durch die Staatenpraxis. S. 226.
2. Das Austrittsrecht als Verwirklichung der Staatssouveränität im Grenzfall. S. 229.
II. Die sowjetische Konzeption vom Vorrang der Staatssouveränität: 1. Das Austrittsrecht als conditio sine qua non internationaler Organisationen. S. 230.
2. Das Austrittsrecht als Wesenselement der Staatssouveränität. S. 232.
III. Der Vergleich der westlichen und sowjetischen Konzeption. S. 234.
IV. Der innere Zusammenhang des Austrittsrechts aus internationalen Organisationen, aus supranatioaneln Organisationen und aus Föderationen. S. 236.
Neuntes Kapitel: Die Vereinbarkeit der im neuen RGW-Statut von 1974 zugleich fixierten Austrittsfreiheit und Integrationsverpflichtung unter Berücksichtigung der westlichen Integrationstheorie: A. Der RGW als Dachorganisation aller sozialistischer internationaler Wirtschaftsorganisationen. S. 239.
B. Der Austritt aus dem RGW: I. Die Bestimmungen der konstituierenden Rechtsakte. S. 240.
II. Die Fixierung der Integration als Organisationszweck im Komplexprogramm und in der Neufassung des RGW-Status von 1974. S. 241: 1. Der westliche Integrationsbegriff: a) Die gesamtwissenschaftliche Einbeziehung soziologischer, ökonomischer, juristischer und politischer Elemente. S. 243.
b) Die Supranationalität als internationalrechtliches Grundprinzip. S. 244.
2. Die Anwendung des westlichen Integrationsbegriffs auf den RGW: a) Der allgemein-ökonomische Integrationsbegriff als Maßstab für einen Prozeß intensivierter internationaler Wirtschaftszusammenarbeit. S. 247.
b) Der komplexe Integrationsbegriff als theoretisch anspruchsvoller und praktisch schwer präzisierbarer Maßstab. S. 248.
c) Die schematische Gegenüberstellung von EG als Prototyp jeglicher Integration und RGW als daraus fortentwickelter Sonderform. S. 249.
d) Die Ableitung einzelner Aspekte der sozialistischen Integration durch Analogien aus dem westeuropäischen Modell. S. 251.
e) Die undifferenzierte Anwendung westlicher Integrationsbegriffe auf den RGW. S. 253.
f) Die Lückenfüllung bei Informationsmangel über RGW-Mechanismen durch Verallgemeinerung westlicher Integrationskennzeichen. S. 254.
g) Die vergleichende Gegenüberstellung westlicher und östlicher Integration als verschiedenartige Ausprägungen eines allgemeinen Oberbegriffs. S. 255.
h) Die antithetische Gegenüberstellung von RGW und EG durch Kommission und Parlament der EG. S. 257.
Zehntes Kapitel: Die Auswirkungen der juristischen Ausprägung einer Verpflichtung zur sozialistischen Integration auf den freien Austritt aus dem RGW: A. Die Konkretisierung der Wirtschaftsintegration durch internationale Organisationsakte. S. 258: I. Entwicklung der eigenständigen sozialistischen Integration in Abgrenzung gegenüber der kapitalistischen Integration. S. 259.
II. Die spezifischen Kennzeichen der sozialistischen Integrationstheorie: 1. Die Integration als objektiver Prozeß. S. 261.
2. Die pragmatische induktive Forschungsmethode. S. 262.
III. Die Ausprägung der "Integration" in multilateralen Völkerrechtsinstrumenten im Rahmen des RGW. S. 263: 1. Das Komplexprogramm von 1971: a) Die westliche Bewertung als "Absichtserklärung". S. 264.
b) Der Charakter eines rechtsverbindlichen Völkerrechtsvertrages. S. 265.
c) Die Konkretheit und Konkretisierbarkeit der Bestimmungen. S. 267.
d) Die Definition der "Integration". S. 268.
2. Das neue RGW-Statut von 1974. S. 269.
3. Andere internationale Abkommen der RGW-Länder. S. 270: a) Multilaterale Verträge ohne Verweisung auf die Integration. S. 271.
b) Multilaterale Verträge mit Verweisung auf die Integration. S. 272.
IV. Die ideologische Lösung des Gegeneinanderstellens von Integrationszweck und Austrittsrecht durch dialektische Antithese zum westlichen Integrationsbegriff. S. 274.
V. Das Fehlen einer sowjetischen Integrationstheorie wegen parteiideologischer Gebundenheit und mangelnden rechtstechnischen Instrumentariums. S. 275: 1. Die ungenügende Zuordnung von Inhalt und Form bei der rechtlichen Systematisierung internationaler Wirtschaftsorganisationen. S. 276.
2. Die inhaltliche Ausfüllung von Rechtsformen durch Parteibeschlüsse: a) Die parallel laufende Regelung internationaler Wirtschaftsprobleme auf der Ebene von Staat und Partei. S. 277.
b) Die Wechselwirkungen von Partei- und Staatsebene bei der Festlegung von Inhalt und Form der internationen Wirtschaftszusammenarbeit. S. 279.
c) Die westliche Kritik an der Ideologiegebundenheit des sozialistischen internationalen Rechts. S. 279.
d) Die Qualifizierung von Parteibeschlüssen als "materielles Recht" durch die westliche Ostrechtsforschung. S. 280.
B. Die Einordnung der unmittelbaren Integrationsorganisation in einen komplexen gesamtaußenwirtschaftlichen Zusammenhang. S. 281: I. Elemente einer komplexen Integrationstheorie. S. 282.
II. Ideologische Konstruierbarkeit einer "wirtschaftlichen Brežnev-Doktrin". S. 282.
C. Die juristische Wertung des Begriffsmerkmals "sozialistisch" der Integration als Bindeglied zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des "sozialistischen Internationalismus": I. Die Zielorientierung der sozialistischen Bewegung auf unauslöslichen Zusammenschluß um die UdSSR als objektive Gesetzmäßigkeit. S. 283.
II. Die Geschlossenheit des sozialistischen Lagers als juristische Verpflichtung. S. 284: 1. Die Einheit der sozialistischen Länder als Bedingung der Wahrung ihrer Souveränität. S. 285.
2. Die Realisierung des staatlichen Einzelinteresses durch Wahrung der Gesamtinteressen des sozialistischen Lagers. S. 286.
3. Der freie Austritt aus einer sozialistischen Zentralorganisation als Systemwidrigkeit gegenüber den Rechtsprinzipien des sozialistischen Internationalismus. S. 287.
4. Die bilateralen Vertragsverpflichtungen auf Integration und Geschlossenheit innerhalb des RGW. S. 288: a) Deklaratorische Wiederholung multilateraler Integrationsverpflichtungen. S. 290.
b) Absicherung der multilateralen Integrationsverpflichtungen: aa) Vergleichbarkeit der Konstruktionsprinzipien des Warschauer Paktes und des RGW. S. 290.
bb) Auflösung des RGW als Gegenleistung zur Auflösung der EG. S. 291.
cc) Unauflösliche Zweckverbindung von EG und NATO und unauflösbare Komplementarität von RGW und Warschauer Pakt. S. 292.
c) Bilaterale Legalinterpretation und Fortentwicklung multilateraler Vertragsbestimmungen. S. 292.
D. Die Einführung der Integrationsverpflichtung in den systematischen Zusammenhang des sozialistischen Bündnissystems. S. 294.
E. Die Ausprägung des völkerrechtlichen Integrationsgebots im innerstaatlichen Recht der RGW-Mitgliedsländer: I. Die Schaffung einer "gemeinsamen Rechtsordnung". S. 296.
II. Die Aufnahme des Integrationsziels in die Staatliche Planakte: 1. Internationale Wirtschaftszusammenarbeit in den DDR-Volkswirtschaftsplänen bis 1971: a) Der Volkswirtschaftsplan 1969. S. 297.
b) Der Volkswirtschaftsplan 1970. S. 298.
c) Der Volkswirtschaftsplan 1971. S. 298.
2. Sozialistische ökonomische Integration in den DDR-Volkswirtschaftsplänen ab 1971: a) Der Jahresplan 1972 und der Fünfjahresplan 1971 'K 1975. S. 300.
b) Der Volkswirtschaftsplan 1973. S. 300.
c) Der Volkswirtschaftsplan 1975. S. 301.
d) Der Volkswirtschaftsplan 1976. S. 302.
F. Die Ausprägung der Sonderstellung der Sowjetunion in der Sozialistischen Wirtschaftsintegration bei der Transformation multilateraler und bilateraler Völkerrechtspflichten in nationales Rechts: I. Ergänzende Interpretation von internationalen Verträgen der UdSSR durch Heranziehung von Rechtsmaterialien und Schrifttum anderer sozialistischer Länder. S. 303: 1. Rechtspraxis und -wissenschaft der DDR. S. 304.
2. Der Fünfjahresplan 1976 'K 1980 der Volksrepublik Ungarn. S. 307.
II. Qualifikation der "gemeinsamen Rechtsordnung" durch Bezug auf UdSSR. S. 308.
Elftes Kapitel: Die Teilnahme an spezialisierten sozialistischen internationalen Wirtschaftsorganisationen als Eingliederung in ein RGW-orientiertes System. S. 310: A. Der systemantische Zusammenhang der sozialistischen internationalen Wirtschaftsorganisationen: I. Der funktionale Zusammenhang. S. 311: 1. Zentralisierung allgemeiner Wirtschaftskoordinierung und Dezentralisierung operativer Funktionen. S. 312.
2. Beziehungen des RGW zu sozialistischen Wirtschaftsorganisationen als "Außenbeziehungen". S. 314.
II. Der juristische Zusammenhang in den Regelungen bis 1974: 1. Beziehungen des RGW zu sozialistischen Wirtschaftsorganisationen nach dem RGW-Statut von 1959: a) Die Systematik der Artikel X und XI. S. 315.
b) Der Wortlaut des Artikel XI. S. 316.
2. Der Einbau sozialistischer Wirtschaftsorganisationen in ein internationales Koordinationssystem. S. 316.
3. Die Bestimmungen des Komplexprogramms über die Funktionen internationaler sozialistischer Organisationen. S. 318: a) Die Dezentralisierung auf zwischenstaatliche Organisationen. S. 319.
b) Die Realisierung des Organisationssystems in der Vertragspraxis: aa) Die bisherigen Koordinationsverträge des RGW. S. 321.
bb) Neuerungen bei Gründung und Ausformung von Spezialorganisationen. S. 323.
4. Die Interdependenz von RGW und "Spezialorganisation des RGW" als Aufgabe juristischer Regelung. S. 325.
III. Der Status der "Spezialorganisationen des RGW" nach dem neuen Statut des RGW von 1974. S. 328: 1. Die Neuformulierungen des Statuts von 1974. S. 329.
2. Die Rechtsbindungen der Spezialorganisationen an den RGW. S. 331: a) Die Koordinierung des RGW mit "INTERELEKTRO". S. 332.
b) Die Koordinierung mit älteren Spezialorganisationen. S. 334: aa) Beziehungen des RGW zu "INTERCHIM". S. 335.
bb) Beziehungen des RGW zum "Zentrum". S. 335.
cc) Beziehungen des RGW zum "OPW". S. 336.
c) Die Koordinierung mit "INTERATOMENERGO". S. 337.
3. Entwicklungsperspektiven der Eigenständigkeit gegenüber dem RGW. S. 340.
B. Das Prinzip der Teilnahme des interessierten Staates an internationalen sozialistischen Wirtschaftsorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. S. 342: I. EURATOM als westlicher Anwendungsfall. S. 343.
II. Die Interessiertheit als Kriterium der Teilnahme an einzelnen sozialistischen Integrationsmaßnahmen. S. 344.
III. Interessiertheit als Brücke zwischen einzelstaatlichen Sonderinteressen und kollektiven Integrationserfordernissen. S. 345.
Zwölftes Kapitel: Die Rechtsfähigkeit und Vertragskompetenz des RGW als Voraussetzung und Maßstab eigener Außenbeziehungen: A. Die westliche Konzeption. S. 348.
B. Die sowjetische Konzeption: I. Die DDR-Völkerrechtstheorie als Vergleichspunkt. S. 351.
II. Die sowjetische allgemeine Theorie internationaler Organisationen. S. 353: 1. Die Akademieausgabe "Kurs des Völkerrechts". S. 355.
2. Das regierungsoffiziöse "Diplomatische Wörterbuch". S. 357.
3. Die Konzeption der Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen im sonstigen Schrifttum: a) Die methodische Unentwickeltheit der sowjetischen Lehre. S. 358.
b) Der Stand der sowjetischen Forschung. S. 360.
C. Die Unterschiedlichkeit westlicher und sowjetischer Forschungsmethoden: I. Der Staat und die Völkergemeinschaft als Bezugspunkte. S. 362.
II. Die Eigenständigkeit eines Rechts internationaler Organisationen. S. 364.
III. Die Integrationsfunktion internationaler Organisationen. S. 365.
IV. Die Individualität internationaler Organisationen. S. 365.
D. Die Rechtsfähigkeit des RGW als Grundlage seiner Außenkompetenz: I. Völkerrechtliche Anerkennung des RGW durch die EG: 1. Westliche Zweifel an Rechts- und Vertragsfähigkeit des RGW. S. 367.
2. Ungeklärtheit der östlichen Position in der Anerkennungsfrage: a) Versuche der Wissenschaft zur Eliminierung des Anerkennungsproblems. S. 369: b) Hochrangigkeit der Anerkennung RGW und EG in der Regierungspraxis. S. 370.
c) Anerkennung als dem Vertragsschluß vorgelagerter Prozeß gegenseitiger Abstimmung. S. 372.
II. Bestimmungen der Grundlagendokumente des RGW über Außenbeziehungen: 1. Das Gründungskommuniqué des RGW von 1949. S. 373.
2. Das Statut des RGW von 1959: a) Die Rechtsfähigkeit des RGW. S. 375.
b) Die Vertragskompetenzen des RGW: aa) Beziehungen zu Drittländern. S. 378.
bb) Beziehungen zu internationalen Organisationen. S. 381.
3. Das Komplexprogramm von 1971. S. 383.
4. Das neue Statut des RGW von 1974: a) Der politische Hintergrund der Änderung des Status. S. 387: aa) Die Entwicklung seit dem Besuch Faddeevs in Kopenhagen. S. 389.
b) Die im Statut neu geregelten Sachbereiche. S. 391.
III. Die Charakterisierung der Rechtsfähigkeit des RGW in seinen Vertragsdokumenten: 1. Der Kooperationsvertrag mit Finnland von 1973. S. 394.
2. Der Entwurf für ein Rahmenabkommen mit der EWG von 1976. S. 396.
IV. Perspektiven der Verhandlungen über Zusammenarbeit zwischen EWG und RGW. S.397.
24 Thesen: Schlußfolgerungen und Tendenzprognosen. S. 400.
Anhang: Internationale von den sozialistischen Ländern gegründete Organisationen (tabellarische Aufstellung). S. 411.
Bibliographie des juristischen, ökonomischen und politischen Schrifttums über die Theorie und Praxis der Außenwirtschaftsbeziehungen der Sowjetunion mit schwerpunktmäßiger Erfassung der neueren Literatur über Ost-West-Handel und sozialistische Wirtschaftsintegration bis 1976. S. 418.
Sachregister. S. 487
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