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The Bibliographic Database of German Publication on Russia, the Soviet Union and its Successor States (RussGus)

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ID65361
Author(s)Schmidt, Christian
Title

Die Bedeutung von Erkenntnissen der Sowjetwissenschaft über die Berücksichtigung von Täterumständen (die nicht in die Tat eingehen) bei der Strafmessung für das Strafrecht der DDR.

InstitutionHumboldt-Universität Berlin, 1978
CountryDeutsche Demokratische Republik
FormHochschulschrift als Monographie
Subjects (Geo)Deutsche Demokratische Republik
ClassificationRECHTSWESEN
Strafrecht und Prozessrecht; Strafvollzug
Strafrecht und Prozessrecht
ClassificationWISSENSCHAFT und HOCHSCHULWESEN
Wissenschaftswesen
Einzelne Wissenschaftsbereiche
Geisteswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften
Rechtswissenschaften
SoundexB1226; E0746; S8286; B1744; T2276; E0646; S8273; S8273
AbstractDarin: II. Kapitel. Die Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei der Strafzumessung im sowjetischen Strafrecht: 1. Wesen, Funktion und rechtliche Regelung der Strafzumessung im sowjetischen Strafrecht. S. 38-40.
2. Theoretische Aussagen zur Persönlichkeit des Täters in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft: 2.1. Die Bedeutung der Untersuchung von Fragen der Persönlichkeit des Täters in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft und im sowjetischen Strafrecht. S. 40-42.
2.2. Zum Wesen und zur Struktur der Persönlichkeit des Täters in sowjetischen Untersuchungen. S. 42-54.
2.3. Das Problem der Gesellschaftsgefährlichkeit der Persönlichkeit des Täters (Exkurs). S. 54-58.
3. Das Verhältnis von Strafe und Persönlichkeit des Täters im sowjetischen Strafrecht und in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft. S. 58: 3.1. Das Verhältnis von strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Kriminalstrafe. S. 59-64.
3.2. Zum Wesen der Kriminalstrafe. S. 64-68.
3.3. Das Problem der Kara. S. 68-70.
3.4. Die Ziele der Strafe im sowjetischen Strafrecht. S. 70: 3.4.1. Die präventive Wirkung der Strafe (Zur General- und Spezialprävention). S. 73-77.
3.4.2. Die Besserung und Umerziehung mittels der Strafe. (Zum Erziehungsziel der Strafe im sowjetischen Strafrecht). S. 77-83.
3.5. Zum Verhältnis von Strafe und Persönlichkeit des Täters bei der Strafzumessung in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft und im sowjetischen Strafrecht. S. 83-87.
4. Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei der Strafzumessung in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft und im sowjetischen Strafrecht: 4.0. Allgemeine Bemerkungen. S. 87-89.
4.1. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Persönlichkeit des Schuldigen bei der Strafzumessung. S. 89-91.
4.2. Die Forderung nach einer allseitigen Berücksichtigung der Persönlichkeit des Schuldigen bei der Strfzumessung. S. 91-94.
4.3. Zu den Umständen, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit mildern oder erhöhen: 4.3.1. Zur rechtlichen Bedeutung und Regelung dieser Umstände. S. 94-96.
4.3.2. Zu den Täterumständen, die gemäß Artikel 38 StGB der RSFSR die strafrechtliche Verantwortlichkeit mildern. S. 96-98.
4.3.3. Zu dem Täterumständen, die gemäß Artikel 38 StGB der RSFSR die strafrechtliche Verantwortlichkeit erhöhen. S. 99-100.
4.4. Die Berücksichtigung anderer Täterumstände, die nicht zu den in den Artikeln 38-39 StGB der RSFSR aufgezählten strafmildernden und strafverschärfenden Umständen gehören, bei der Strafzumessung. S. 100: 4.4.1. Das Verhalten des Schuldigen vor der Straftat und seine Bedeutung für die Strafzumessung. S. 106: 4.4.1.1. Zu den Umständen, die das Verhältnis der Persönlichkeit des Schuldigen zum Gesetz noch näher charakterisieren. S. 109-110.
4.4.1.2. Zur sozialen Charakteristik aus dem Wohngebiet. S. 112.
4.4.2. Das Verhalten nach der Tat und seine Bedeutung für die Strafzumessung. S. 113-114.
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