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Die "Regionalwissenschaftliche Datenbank für Russland, UdSSR und Nachfolgestaaten (RussGus)" ist eine regionalwissenschaftliche Datenbank für den bibliographischen Nachweis deutschsprachiger Literatur mit Bezug auf Russland, die UdSSR und ihre Nachfolgestaaten. Sie enthält ca. 170.000 Nachweise für Titel der Erscheinungsjahre 1974 - 2003. Der hier zur Verfügung gestellte Fachausschnitt von ca. 60.000 Datensätzen deckt die Bereiche "Sprache, Literatur, Kultur, Geschichte, Kunst und Religion" ab. Die Schlagwortlisten zu Personen und Regionen sind zu "Tag Cloud" aufgearbeitet.
ID | 9149 |
Autor | Luchterhandt, Otto |
Titel | Die religiöse Gewissensfreiheit im Sowjetstaat |
Untertitel | Teil 2. Die Rechtsstellung der Gläubigen nach dem Grundrecht der Gewissensfreiheit |
Jahr | 1976 |
Seiten | 117 S. |
Verlag | Köln: Bundesinstitut für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien |
Land | Deutschland |
Publikationsform | Monographie |
Reihe | Berichte des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien. 1976, 40 |
Sachnotation | RECHTSWESEN Sonstiges |
Sachnotation | RELIGION und KIRCHEN Kirchen- und Religionspolitik |
Soundex | R7548; G4868; S8882; R7488; G4514; G4762; G4868 |
Inhalt | Inhalt: Kurzfassung. S. 1. 1. Gegenstand und Fragestellungen der Untersuchung. S. 1. 2. Die Quellengrundlage. S. 2. 3. Die Ergebnisse der Untersuchung. S. 3. I. Die religiöse Bekenntnisfreiheit und ihre Grenzen: a) Die religiöse Meinungsfreiheit. S. 9. b) Zum Problem der religiösen Propaganda. S. 20. c) Die religiöse Informationsfreiheit. S. 23. II. Die religiöse Vereinigungsfreiheit. S. 24: a) Das Recht zur Gründung religiöser Vereinigungen. S. 25. b) Das Recht, einer religiösen Organisation beizutreten. S. 29. III. Die Freiheit der Ausübung religiöser Kulte und ihre Grenzen als Individualrecht. S. 30. IV. Das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder: a) Besitzen die Eltern das religiöse Erziehungsrest? S. 36. b) Der Umfang des religiösen Erziehungsrechts. S. 42. V. Das Kriegsdienstverweigerungsrecht. S. 47. VI. Das religiöse Gleichheitsrecht: a) Die Gleichheit im formellen Sinne. S. 48. b) Die Gleichheit im materiellen Sinne. S. 53. VII. Die Gewissensfreiheit als schützendes Recht der religiösen Privatspähre (negative Gewissensfreiheit): a) Zur Bedeutung des Satzes "Religion ist Privatsache". S. 55. b) Die Erforschung der Religionszugehörigkeit des Sowjetbürgers. S. 59. c) Die Freiheit von Zwang zugunsten einer Religion oder Weltanschauung. S. 63. d) Schlußbemerkung. S. 66. VIII. Garantie und Schutz der religiösen Bekenntnisfreiheit: a) Die allgemeinen Garantien und ihr Wert. S. 68. b) Die besonderen Garantien der religiösen Gewissensfreiheit. S. 70. c) Der strafrechtliche Schutz der Bekenntnisfreiheit: 1. Der Schutz der Rechtsgleichheit der Bürger. S. 72. 2. Der Schutz der Kultausübung. S. 73. 3. Der Schutz der Ehre und Würde des Gläubigen. S. 73. d) Die Rechtsmittel der Gläubigen. S. 75: 1. Die Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft. S. 76. 2. Zivil- und Strafklage. S. 77. 3. Die Verwaltungsbeschwerde: aa. Das Verfahren nach der Beschwerdeordnung. S. 77. bb. Die Beschwerden der Gläubigen gegen Verletzungen der Kultgesetzgebung in der Praxis. S. 80. e) Zusammenfassung. S. 83. IX. Kann man von einer "Verfolgung" der Gläubigen in der Sowjetunion sprechen? S. 84. Anmerkungen. S. 91 |
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