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Die "Regionalwissenschaftliche Datenbank für Russland, UdSSR und Nachfolgestaaten (RussGus)" ist eine regionalwissenschaftliche Datenbank für den bibliographischen Nachweis deutschsprachiger Literatur mit Bezug auf Russland, die UdSSR und ihre Nachfolgestaaten. Sie enthält ca. 170.000 Nachweise für Titel der Erscheinungsjahre 1974 - 2003. Der hier zur Verfügung gestellte Fachausschnitt von ca. 60.000 Datensätzen deckt die Bereiche "Sprache, Literatur, Kultur, Geschichte, Kunst und Religion" ab. Die Schlagwortlisten zu Personen und Regionen sind zu "Tag Cloud" aufgearbeitet.
ID | 65361 |
Autor | Schmidt, Christian |
Titel | Die Bedeutung von Erkenntnissen der Sowjetwissenschaft über die Berücksichtigung von Täterumständen (die nicht in die Tat eingehen) bei der Strafmessung für das Strafrecht der DDR. |
Hochschule | Humboldt-Universität Berlin, 1978 |
Land | Deutsche Demokratische Republik |
Publikationsform | Hochschulschrift als Monographie |
Schlagwort (Geo) | Deutsche Demokratische Republik |
Sachnotation | RECHTSWESEN Strafrecht und Prozessrecht; Strafvollzug Strafrecht und Prozessrecht |
Sachnotation | WISSENSCHAFT und HOCHSCHULWESEN Wissenschaftswesen Einzelne Wissenschaftsbereiche Geisteswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften Rechtswissenschaften |
Soundex | B1226; E0746; S8286; B1744; T2276; E0646; S8273; S8273 |
Inhalt | Darin: II. Kapitel. Die Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei der Strafzumessung im sowjetischen Strafrecht: 1. Wesen, Funktion und rechtliche Regelung der Strafzumessung im sowjetischen Strafrecht. S. 38-40. 2. Theoretische Aussagen zur Persönlichkeit des Täters in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft: 2.1. Die Bedeutung der Untersuchung von Fragen der Persönlichkeit des Täters in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft und im sowjetischen Strafrecht. S. 40-42. 2.2. Zum Wesen und zur Struktur der Persönlichkeit des Täters in sowjetischen Untersuchungen. S. 42-54. 2.3. Das Problem der Gesellschaftsgefährlichkeit der Persönlichkeit des Täters (Exkurs). S. 54-58. 3. Das Verhältnis von Strafe und Persönlichkeit des Täters im sowjetischen Strafrecht und in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft. S. 58: 3.1. Das Verhältnis von strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Kriminalstrafe. S. 59-64. 3.2. Zum Wesen der Kriminalstrafe. S. 64-68. 3.3. Das Problem der Kara. S. 68-70. 3.4. Die Ziele der Strafe im sowjetischen Strafrecht. S. 70: 3.4.1. Die präventive Wirkung der Strafe (Zur General- und Spezialprävention). S. 73-77. 3.4.2. Die Besserung und Umerziehung mittels der Strafe. (Zum Erziehungsziel der Strafe im sowjetischen Strafrecht). S. 77-83. 3.5. Zum Verhältnis von Strafe und Persönlichkeit des Täters bei der Strafzumessung in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft und im sowjetischen Strafrecht. S. 83-87. 4. Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei der Strafzumessung in der sowjetischen Strafrechtswissenschaft und im sowjetischen Strafrecht: 4.0. Allgemeine Bemerkungen. S. 87-89. 4.1. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Persönlichkeit des Schuldigen bei der Strafzumessung. S. 89-91. 4.2. Die Forderung nach einer allseitigen Berücksichtigung der Persönlichkeit des Schuldigen bei der Strfzumessung. S. 91-94. 4.3. Zu den Umständen, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit mildern oder erhöhen: 4.3.1. Zur rechtlichen Bedeutung und Regelung dieser Umstände. S. 94-96. 4.3.2. Zu den Täterumständen, die gemäß Artikel 38 StGB der RSFSR die strafrechtliche Verantwortlichkeit mildern. S. 96-98. 4.3.3. Zu dem Täterumständen, die gemäß Artikel 38 StGB der RSFSR die strafrechtliche Verantwortlichkeit erhöhen. S. 99-100. 4.4. Die Berücksichtigung anderer Täterumstände, die nicht zu den in den Artikeln 38-39 StGB der RSFSR aufgezählten strafmildernden und strafverschärfenden Umständen gehören, bei der Strafzumessung. S. 100: 4.4.1. Das Verhalten des Schuldigen vor der Straftat und seine Bedeutung für die Strafzumessung. S. 106: 4.4.1.1. Zu den Umständen, die das Verhältnis der Persönlichkeit des Schuldigen zum Gesetz noch näher charakterisieren. S. 109-110. 4.4.1.2. Zur sozialen Charakteristik aus dem Wohngebiet. S. 112. 4.4.2. Das Verhalten nach der Tat und seine Bedeutung für die Strafzumessung. S. 113-114. |
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